Sieben Tage bis Bestätigung

Interne Meldestellen fristgerecht und vertraulich führen

Meldebrücke unterstützt Geschäftsführungen und Compliance-Verantwortliche bei vertraulichen Hinweisfällen. Die Fristenuhr zeigt, was als Nächstes ansteht, von der Eingangsbestätigung bis zur Rückmeldung.

  • Deutsche Server
  • Pilotphase
  • Für Betriebe ab 50
  • Ohne eigene Rechtsabteilung
Compliance-Verantwortliche prüft Kalender und verschlossene Aktenmappe am Schreibtisch
7 Tagebis zur Eingangsbestätigung
3 Monatebis zur Rückmeldung
30 Minutenbis zur Einrichtung
§ 12 HinSchGinterne Meldestelle ab 50

Wenn Fristen nur im Kopf stehen

Ein Postfach ersetzt keine Meldestelle

Ein gemeinsames E-Mail-Postfach und ein Ordner im Schrank wirken zunächst pragmatisch. Sie lassen aber offen, wer Zugriff hat, wann eine Frist endet und was in der Fallakte fehlt.

Unklare Zugriffe

In einem gemeinsamen Postfach können mehr Personen als nötig Meldungen lesen. Das erschwert die Vertraulichkeit und die klare Zuständigkeit für den Fall.

Übersehene Fristen

Eine Eingangsbestätigung wird im Alltag leicht vertagt. Ohne Fristenuhr bleibt auch die Rückmeldung nach drei Monaten unsichtbar.

Lückenhafte Akten

E-Mails, Gesprächsnotizen und Maßnahmen liegen oft an verschiedenen Orten. Später ist schwer nachzuvollziehen, wie der Fall bearbeitet wurde.

Keine klare Rolle

Ohne geregelte Meldestelle weiß die Belegschaft nicht, wohin sie sich wenden kann. Die Geschäftsführung trägt trotzdem die Verantwortung für den Meldekanal.

Der Fall folgt dem Kalender

Vom Hinweis bis zur Rückmeldung geführt

Meldebrücke bildet den internen Ablauf in einer Fallakte ab. Nach dem Eingang werden Zuständigkeit, Kommunikation und gesetzliche Termine an einem Ort geführt.

Kanal einrichten

Sie richten den internen Meldekanal für Ihren Betrieb ein und benennen die zuständigen Personen. Die Einrichtung ist auf einen klaren Start ohne eigene Rechtsabteilung ausgelegt.

Meldung erfassen

Eingehende Hinweise werden als Fallakte angelegt und vertraulich bearbeitet. Die Frist für die Eingangsbestätigung wird direkt sichtbar.

Fristen nachhalten

Die Fristenuhr begleitet die Bearbeitung bis zur Rückmeldung. Notizen, Maßnahmen und Kommunikation bleiben bei der jeweiligen Fallakte.

Für den geregelten Fallablauf

Die Funktionen für Ihre interne Meldestelle

Meldebrücke konzentriert sich auf den Ablauf, den Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung tatsächlich führen müssen.

Vertraulicher Meldekanal

Hinweisgebende Personen erhalten einen klaren internen Weg für ihre Meldung. Der Kanal ist vom allgemeinen Unternehmenspostfach getrennt.

Automatische Fristenuhr

Die Termine für Eingangsbestätigung und Rückmeldung werden zum Fall geführt. Offene Fristen bleiben im Arbeitsablauf sichtbar.

Digitale Fallakte

Meldung, Notizen, Kommunikation und Bearbeitungsschritte werden in einer Akte zusammengehalten.

Rollen und Zugriffe

Sie legen fest, welche benannten Personen Fälle bearbeiten dürfen. Das unterstützt eine auf den Fall beschränkte Einsicht.

Dokumentierte Schritte

Bearbeitungsschritte lassen sich in der Fallakte festhalten. Das erleichtert die spätere Einordnung des Vorgangs.

Fristkalender

Fälle mit anstehenden Terminen werden im Kalender gebündelt. So wird die Meldestelle Teil der laufenden Organisation.

Löschhinweise

Für abgeschlossene Verfahren können Löschtermine in der Akte nachgehalten werden. Die konkrete Prüfung der Aufbewahrung bleibt beim Betrieb.

Deutsche Server

Meldebrücke wird auf Servern in Deutschland betrieben. Das schafft einen klaren Ort für die technische Verarbeitung.

Klarer Ablauf statt Sucharbeit

Was die Meldestelle im Betrieb entlastet

Meldebrücke ersetzt nicht die rechtliche Bewertung eines Falls. Sie sorgt dafür, dass die organisatorischen Schritte, Zuständigkeiten und Termine nicht auseinanderfallen.

Termine bleiben sichtbar

Die Fristenuhr macht aus gesetzlichen Vorgaben konkrete Termine im Fall. Verantwortliche müssen sie nicht aus E-Mails und Notizen zusammensuchen.

Vertraulichkeit strukturieren

Benannte Bearbeitende arbeiten in einer abgegrenzten Fallakte. Das ist klarer als ein Postfach, das mehrere Personen nutzen.

Übergaben erleichtern

Bei Vertretung oder Wechsel ist der bisherige Bearbeitungsstand in der Akte nachvollziehbar. Der Fall hängt weniger an einzelnen Erinnerungen.

Für Rückfragen vorbereitet

Kommunikation und dokumentierte Schritte stehen zusammen. Das erleichtert die interne Klärung, bevor Informationen erneut zusammengesucht werden müssen.

Pflichten zum Nachschlagen

Was das Hinweisgeberschutzgesetz konkret verlangt

Die interne Meldestelle ist keine freiwillige Zusatzaufgabe, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. Diese Angaben verweisen auf die maßgeblichen Regelungen.

Interne Meldestelle ab 50 Beschäftigten

Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben. Für bestimmte Beschäftigungsgeber gelten weitere besondere Regelungen.

Grundlage: § 12 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG

Eingang binnen sieben Tagen bestätigen

Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen. Die Bestätigung ist Teil des gesetzlich geregelten Folgeverfahrens.

Grundlage: § 17 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG

Rückmeldung binnen drei Monaten

Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung Rückmeldung. Die Rückmeldung betrifft geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie deren Gründe.

Grundlage: § 18 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG
Porträtfoto von Julien Jimenez, Autor der Fachbeiträge von Meldebrücke
Julien Jimenez

Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor des Magazins von Meldebrücke und verantwortet dessen Fachbeiträge. Zur Autorenseite

Meldebrücke befindet sich in der Pilotphase. Wir suchen Erstanwender, die den Ablauf ihrer internen Meldestelle früh mitgestalten möchten.

Preise für den laufenden Betrieb

Tarife für Betrieb und Meldestelle

Sie wählen den Tarif nach Ihrer Organisationsstruktur. Die Nutzung beginnt auf Anfrage im Rahmen der Pilotphase.

Standard

Für einen Betrieb mit einer internen Meldestelle und einer klaren Zuständigkeit.

39 Europro Monat

  • Interner vertraulicher Meldekanal
  • Digitale Fallakten
  • Fristenuhr für Falltermine
  • Benannte Bearbeitende verwalten
  • Dokumentation der Bearbeitung
Zugang anfragen

Für einzelne Betriebe.

Kanzlei

Für Berater und Kanzleien, die interne Meldestellen als Dritte führen.

Auf Anfragepro Monat

  • Mandanten getrennt verwalten
  • Fallakten je Mandant
  • Benannte Bearbeitende je Mandant
  • Fristenuhr für Mandantenfälle
  • Einführung für die Kanzleiorganisation
Kanzleigespräch anfragen

Umfang und Preis werden vorab abgestimmt.

Alle Preise verstehen sich pro Monat und Betrieb, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die konkrete Vertragslaufzeit wird vor Beginn vereinbart.

Fragen aus dem Betriebsalltag

Häufige Fragen zur internen Meldestelle

Diese Antworten ordnen den organisatorischen Rahmen ein und ersetzen keine Rechtsberatung.

Müssen wir ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten?

§ 12 Abs. 2 HinSchG verpflichtet Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle. Ob Besonderheiten für Ihren Betrieb gelten, sollten Sie bei Bedarf rechtlich prüfen lassen.

Muss eine Meldung anonym möglich sein?

Nach § 16 Abs. 1 HinSchG besteht keine Pflicht, anonyme Meldungen zu ermöglichen. Gehen anonyme Meldungen ein, sollen interne Meldestellen sie nach § 16 Abs. 1 HinSchG jedoch bearbeiten.

Wer darf die interne Meldestelle betreuen?

Der Beschäftigungsgeber kann nach § 14 HinSchG eine bei ihm beschäftigte Person oder eine dritte Person mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betrauen. Die beauftragten Personen müssen ihre Tätigkeit unabhängig ausüben können.

Was passiert nach dem Eingang einer Meldung?

Der Eingang ist der hinweisgebenden Person spätestens nach sieben Tagen zu bestätigen. Danach prüft die Meldestelle den Hinweis, hält Kontakt und gibt innerhalb von drei Monaten Rückmeldung zu Folgemaßnahmen oder deren Gründen.

Ersetzt Meldebrücke eine externe Rechtsberatung?

Nein. Meldebrücke organisiert Meldekanal, Fallakte und Fristen. Die rechtliche Würdigung eines Hinweises, arbeitsrechtliche Schritte oder Ermittlungsmaßnahmen bleiben Entscheidungen Ihres Betriebs und gegebenenfalls Ihrer Beratung.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Meldebrücke wird auf Servern in Deutschland betrieben. Vor einem Einsatz sollten Sie die für Ihre Organisation erforderlichen Unterlagen zur Auftragsverarbeitung und zum Datenschutz prüfen.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Der Meldekanal und die grundlegenden Zuständigkeiten können in etwa einer halben Stunde eingerichtet werden. Vor der Freischaltung sollten Sie intern festlegen, wer Fälle bearbeitet und wie Vertretungen geregelt sind.

Meldebrücke Magazin

Einordnungen für die interne Meldestelle

Beiträge zu Pflichten, Fristen und praktikablen Abläufen für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.

Zum Magazin

Pilotzugang und Vorführung

Besprechen Sie Ihren Meldekanal mit uns

Sie möchten den gesetzlichen Ablauf für Ihren Betrieb geordnet aufsetzen? Fragen Sie eine Vorführung, frühen Zugang oder ein Angebot an.

  • Wir klären Betriebsgröße und Standorte.
  • Wir zeigen den Ablauf einer Fallakte.
  • Wir besprechen den passenden Pilotzugang.

Anfrage zu Meldebrücke

Schildern Sie kurz, wie Sie Hinweise heute entgegennehmen. Eine gemeinsame Mailbox oder eine geplante neue Meldestelle sind ein guter Ausgangspunkt.

Bitte senden Sie über dieses Formular keine konkreten Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen.

Wir melden uns auf Ihre Anfrage zurück und verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung der Anfrage. Sie erreichen uns auch direkt unter jimenezjulien42@gmail.com.