Kanal einrichten
Sie richten den internen Meldekanal für Ihren Betrieb ein und benennen die zuständigen Personen. Die Einrichtung ist auf einen klaren Start ohne eigene Rechtsabteilung ausgelegt.
Sieben Tage bis Bestätigung
Meldebrücke unterstützt Geschäftsführungen und Compliance-Verantwortliche bei vertraulichen Hinweisfällen. Die Fristenuhr zeigt, was als Nächstes ansteht, von der Eingangsbestätigung bis zur Rückmeldung.

Wenn Fristen nur im Kopf stehen
Ein gemeinsames E-Mail-Postfach und ein Ordner im Schrank wirken zunächst pragmatisch. Sie lassen aber offen, wer Zugriff hat, wann eine Frist endet und was in der Fallakte fehlt.
In einem gemeinsamen Postfach können mehr Personen als nötig Meldungen lesen. Das erschwert die Vertraulichkeit und die klare Zuständigkeit für den Fall.
Eine Eingangsbestätigung wird im Alltag leicht vertagt. Ohne Fristenuhr bleibt auch die Rückmeldung nach drei Monaten unsichtbar.
E-Mails, Gesprächsnotizen und Maßnahmen liegen oft an verschiedenen Orten. Später ist schwer nachzuvollziehen, wie der Fall bearbeitet wurde.
Ohne geregelte Meldestelle weiß die Belegschaft nicht, wohin sie sich wenden kann. Die Geschäftsführung trägt trotzdem die Verantwortung für den Meldekanal.
Der Fall folgt dem Kalender
Meldebrücke bildet den internen Ablauf in einer Fallakte ab. Nach dem Eingang werden Zuständigkeit, Kommunikation und gesetzliche Termine an einem Ort geführt.
Sie richten den internen Meldekanal für Ihren Betrieb ein und benennen die zuständigen Personen. Die Einrichtung ist auf einen klaren Start ohne eigene Rechtsabteilung ausgelegt.
Eingehende Hinweise werden als Fallakte angelegt und vertraulich bearbeitet. Die Frist für die Eingangsbestätigung wird direkt sichtbar.
Die Fristenuhr begleitet die Bearbeitung bis zur Rückmeldung. Notizen, Maßnahmen und Kommunikation bleiben bei der jeweiligen Fallakte.
Für den geregelten Fallablauf
Meldebrücke konzentriert sich auf den Ablauf, den Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung tatsächlich führen müssen.
Hinweisgebende Personen erhalten einen klaren internen Weg für ihre Meldung. Der Kanal ist vom allgemeinen Unternehmenspostfach getrennt.
Die Termine für Eingangsbestätigung und Rückmeldung werden zum Fall geführt. Offene Fristen bleiben im Arbeitsablauf sichtbar.
Meldung, Notizen, Kommunikation und Bearbeitungsschritte werden in einer Akte zusammengehalten.
Sie legen fest, welche benannten Personen Fälle bearbeiten dürfen. Das unterstützt eine auf den Fall beschränkte Einsicht.
Bearbeitungsschritte lassen sich in der Fallakte festhalten. Das erleichtert die spätere Einordnung des Vorgangs.
Fälle mit anstehenden Terminen werden im Kalender gebündelt. So wird die Meldestelle Teil der laufenden Organisation.
Für abgeschlossene Verfahren können Löschtermine in der Akte nachgehalten werden. Die konkrete Prüfung der Aufbewahrung bleibt beim Betrieb.
Meldebrücke wird auf Servern in Deutschland betrieben. Das schafft einen klaren Ort für die technische Verarbeitung.
Klarer Ablauf statt Sucharbeit
Meldebrücke ersetzt nicht die rechtliche Bewertung eines Falls. Sie sorgt dafür, dass die organisatorischen Schritte, Zuständigkeiten und Termine nicht auseinanderfallen.
Die Fristenuhr macht aus gesetzlichen Vorgaben konkrete Termine im Fall. Verantwortliche müssen sie nicht aus E-Mails und Notizen zusammensuchen.
Benannte Bearbeitende arbeiten in einer abgegrenzten Fallakte. Das ist klarer als ein Postfach, das mehrere Personen nutzen.
Bei Vertretung oder Wechsel ist der bisherige Bearbeitungsstand in der Akte nachvollziehbar. Der Fall hängt weniger an einzelnen Erinnerungen.
Kommunikation und dokumentierte Schritte stehen zusammen. Das erleichtert die interne Klärung, bevor Informationen erneut zusammengesucht werden müssen.
Pflichten zum Nachschlagen
Die interne Meldestelle ist keine freiwillige Zusatzaufgabe, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. Diese Angaben verweisen auf die maßgeblichen Regelungen.
Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben. Für bestimmte Beschäftigungsgeber gelten weitere besondere Regelungen.
Grundlage: § 12 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchGDie interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen. Die Bestätigung ist Teil des gesetzlich geregelten Folgeverfahrens.
Grundlage: § 17 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchGDie interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung Rückmeldung. Die Rückmeldung betrifft geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie deren Gründe.
Grundlage: § 18 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor des Magazins von Meldebrücke und verantwortet dessen Fachbeiträge. Zur Autorenseite
Meldebrücke befindet sich in der Pilotphase. Wir suchen Erstanwender, die den Ablauf ihrer internen Meldestelle früh mitgestalten möchten.
Preise für den laufenden Betrieb
Sie wählen den Tarif nach Ihrer Organisationsstruktur. Die Nutzung beginnt auf Anfrage im Rahmen der Pilotphase.
Für einen Betrieb mit einer internen Meldestelle und einer klaren Zuständigkeit.
39 Europro Monat
Für einzelne Betriebe.
Für Unternehmen, die Meldestellenabläufe über mehrere Standorte hinweg organisieren.
79 Europro Monat
Für Organisationen mit mehreren Standorten.
Für Berater und Kanzleien, die interne Meldestellen als Dritte führen.
Auf Anfragepro Monat
Umfang und Preis werden vorab abgestimmt.
Alle Preise verstehen sich pro Monat und Betrieb, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die konkrete Vertragslaufzeit wird vor Beginn vereinbart.
Fragen aus dem Betriebsalltag
Diese Antworten ordnen den organisatorischen Rahmen ein und ersetzen keine Rechtsberatung.
§ 12 Abs. 2 HinSchG verpflichtet Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle. Ob Besonderheiten für Ihren Betrieb gelten, sollten Sie bei Bedarf rechtlich prüfen lassen.
Nach § 16 Abs. 1 HinSchG besteht keine Pflicht, anonyme Meldungen zu ermöglichen. Gehen anonyme Meldungen ein, sollen interne Meldestellen sie nach § 16 Abs. 1 HinSchG jedoch bearbeiten.
Der Beschäftigungsgeber kann nach § 14 HinSchG eine bei ihm beschäftigte Person oder eine dritte Person mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betrauen. Die beauftragten Personen müssen ihre Tätigkeit unabhängig ausüben können.
Der Eingang ist der hinweisgebenden Person spätestens nach sieben Tagen zu bestätigen. Danach prüft die Meldestelle den Hinweis, hält Kontakt und gibt innerhalb von drei Monaten Rückmeldung zu Folgemaßnahmen oder deren Gründen.
Nein. Meldebrücke organisiert Meldekanal, Fallakte und Fristen. Die rechtliche Würdigung eines Hinweises, arbeitsrechtliche Schritte oder Ermittlungsmaßnahmen bleiben Entscheidungen Ihres Betriebs und gegebenenfalls Ihrer Beratung.
Meldebrücke wird auf Servern in Deutschland betrieben. Vor einem Einsatz sollten Sie die für Ihre Organisation erforderlichen Unterlagen zur Auftragsverarbeitung und zum Datenschutz prüfen.
Der Meldekanal und die grundlegenden Zuständigkeiten können in etwa einer halben Stunde eingerichtet werden. Vor der Freischaltung sollten Sie intern festlegen, wer Fälle bearbeitet und wie Vertretungen geregelt sind.
Meldebrücke Magazin
Beiträge zu Pflichten, Fristen und praktikablen Abläufen für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.
Diese Liste führt vor dem Start durch alle prüfbaren Punkte einer internen Meldestelle. Jeder Punkt erklärt, warum er für Vertraulichkeit, Fristen oder die Fallakte erforderlich ist.
Interne Meldestelle, Geschäftsführung, Untersuchung und externe Behörden haben verschiedene Aufgaben. Der Beitrag trennt Zuständigkeiten, Entscheidungswege und die Grenzen der jeweiligen Rolle.
Viele Probleme entstehen nicht bei der Meldung selbst, sondern durch offene Zugriffe, fehlende Termine und unklare Ablagen. Jeder Fehler wird mit seiner Folge und einem konkreten Gegenmittel beschrieben.
Pilotzugang und Vorführung
Sie möchten den gesetzlichen Ablauf für Ihren Betrieb geordnet aufsetzen? Fragen Sie eine Vorführung, frühen Zugang oder ein Angebot an.
Schildern Sie kurz, wie Sie Hinweise heute entgegennehmen. Eine gemeinsame Mailbox oder eine geplante neue Meldestelle sind ein guter Ausgangspunkt.